Aufnahme ins SBBZ Sonnenland-Schule

Wer kommt zu uns?

Die Kinder, die bei uns aufgenommen werden, verfügen grundsätzlich über durchschnittliche kognitive Lernvoraussetzungen, zeigen aber erhebliche Beeinträchtigungen in ihrer sprachlich-kommunikativen Entwicklung, so dass sie zur Bewältigung der weiteren Entwicklungsschritte sowie der schulischen Lernanforderungen und des Schriftspracherwerbs auf sprachheilpädagogischen Unterricht und sprachtherapeutische Fördermaßnahmen angewiesen sind.

Voraussetzung für eine Aufnahme ist ein
"Antrag auf Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot"

Aufnahme mit Einschulung in Klasse 1

Häufig werden Eltern von Kindern mit Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung bereits im letzten Kindergartenjahr durch Fachkräfte, z.B. Ärzte des Gesundheitsamtes, Kinderärzte, Erzieherinnen, Mitarbeiter von interdisziplinären oder sonderpädagogischen Beratungsstellen für Frühförderung, Logopäden und anderen Therapeuten auf die Sonnenland-Schule aufmerksam gemacht.

Wünschen Sie als Eltern eine Aufnahme ihres Kindes ins SBBZ Sonnenland-Schule oder wurde Ihnen diese im Rahmen der „Kooperation Kindergarten-Grundschule“ von der Kooperationslehrkraft der Grundschule empfohlen,
dann sind folgende Schritte notwendig:

  1. Kontaktaufnahme mit der zuständigen Grundschule am Wohnort im Herbst des Vorschuljahres:
    Dazu wenden sich die Eltern für ein Gespräch direkt an die dortige Schulleitung oder über den Kindergarten an die Kooperationslehrkraft der Grundschule.

  2. Antragstellung (Frist unbedingt beachten!)
    Gemeinsam mit der zuständigen Grundschule stellen die Eltern bis spätestens 01. Dezember des Vorschuljahres einen „Antrag auf Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot“ im Förderschwerpunkt Sprache an das Staatliche Schulamt Konstanz.
    Folgende Unterlagen werden benötigt:
    • „Antrag auf Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot“
    • „Anlage 1_Schweigepflichtentbindung“
    • „Anlage 2_Pädagogischer Bericht der allgemeinen Schule für Schulanfänger“ mit allen weiteren vorliegenden Berichten von Logopädie, Ergotherapie, Ärzten etc.

    Innerhalb dieses Antrags geben die Eltern an, ob sie die Beschulung ihres Kindes ausschließlich im SBBZ wünschen oder ob sie grundsätzlich auch Interesse an einem Angebot zur inklusiven Beschulung haben.

  3. Erstellung eines "Sonderpädagogischen Gutachtens":
    Eine Sonderschullehrkraft wird mit der Erstellung beauftragt. Sie vereinbart mit den Eltern Termine für die Diagnostik.
    Folgende Entwicklungsbereiche werden dabei in den Blick genommen: Sprache und Kommunikation, Wahrnehmung, Motorik und Kognition

  4. Information der Eltern über die Ergebnisse:
    In einem Beratungsgespräch werden die Eltern ausführlich von der Sonderschullehrkraft über den Entwicklungsstand, die Lernvoraussetzungen und den Förderbedarf ihres Kindes informiert.
    Diese Empfehlung sowie die Stellungnahme und der Beschulungswunsch der Eltern werden im Gutachten schriftlich festgehalten.

  5. Entscheidung des Staatlichen Schulamtes Konstanz:
    Auf der Grundlage des „Sonderpädagogischen Gutachtens“ wird über den „Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot“ entschieden.

  6. Erster schriftlicher Bescheid vom Staatlichen Schulamt Konstanz:
    Diesen erhalten die Eltern ab Ende April. Er enthält die Information, ob ein „Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot“ festgestellt wurde oder nicht.

  7. Gespräch mit den Eltern über das zukünftige Bildungsangebot:
    Wenn ein Anspruch festgestellt wurde, beraten und klären die Eltern gemeinsam mit der Sonderschullehrkraft ihren abschließenden Wunsch nach der Beschulungsform: Inklusion oder SBBZ.

  8. Falls die Eltern ein inklusives Bildungsangebot an der allgemeinen Schule wünschen, erhalten sie bis spätestens Mitte Juni eine Einladung zu einer Bildungswegekonferenz. Dort wird ihnen mitgeteilt, an welcher Schule dies für ihr Kind stattfinden wird.

  9. Zweiter schriftlicher Bescheid vom Staatlichen Schulamt Konstanz:
    Dieser enthält die Zuweisung eines Schulplatzes je nach Wahl der Eltern im SBBZ oder in der vorgesehenen Inklusionsschule sowie die zeitliche Befristung des Anspruchs.

Alle Antrags-Formulare finden Schulleitungen und Lehrkräfte
auf der Homepage des SSA Konstanz zum Download im passwortgeschützten Bereich.

 

Aufnahme im Laufe der Grundschulzeit

Auch im Laufe der Grundschulzeit können bei einem Kind erstmals Lernprobleme auftreten, die im Verdacht stehen, mit Beeinträchtigungen in der sprachlich-kommunikativen und schriftsprachlichen Entwicklung zusammen zu hängen.

Besteht diese Vermutung und reichen die Unterstützungsmöglichkeiten, die im Rahmen des Grundschulunterrichts umgesetzt werden, nicht aus, kann die Grundschule in Absprache mit den Eltern über einen „Antrag auf sonderpädagogische Beratung und Unterstützung“ diagnostische und beratende Kooperation unseres unseres Sonderpädagogischen Dienstes anfordern.

Zeigt es sich im weiteren Verlauf, dass auch die kooperativ geplanten Fördermaßnahmen, die an der Grundschule umgesetzt wurden, längerfristig nicht ausreichen, kann in einem weiteren Schritt die Aufnahme an unserer Schule über einen "Antrag auf Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot" in die Wege geleitet werden.
Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes im SBBZ Sonnenland-Schule trifft dann das Staatliche Schulamt Konstanz auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens und im Einvernehmen mit den Eltern.

Weitere Informationen zu sonderpädagogischen Bildungsangeboten finden Sie hier