Rückschulung in die allgemeine Schule
Als SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Sprache ist die Sonnenland-Schule grundsätzlich als Durchgangsschule konzipiert.
So ist es unser Auftrag, für jedes Kind eine Beschulung an der allgemeinen Schule in die Weg zu leiten, sobald die sprachlich-kommunikativen Kompetenzen soweit erworben und aufgearbeitet sind, dass eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der allgemeinen Schule zu erwarten ist.
In den meisten Fällen erfolgt eine Rückschulung nach Abschluss von Klasse 2 oder 4.
Rückschulung im Laufe der Grundschulzeit
Steht eine Rückschulung an, laden die Lehrkräfte die Eltern rechtzeitig zu einem Gespräch darüber ein.
Häufig wird eine mehrtägige Probebeschulung an der zuständigen Grundschule vereinbart, damit alle Beteiligten eine Einschätzung gewinnen können.
Abschließend kann in Absprache mit den Eltern und den beteiligten Schulleitungen der Wechsel an die zuständige Grundschule erfolgen.
Rückschulung mit Abschluss der Grundschulzeit
Es findet frühzeitig eine ausführliche Beratung durch die Klassenlehrkräfte satt.
Im Rahmen der vorgeschriebenen Beratung zur Grundschulempfehlung geht es um die Fortsetzung der Schullaufbahn in der weiterführenden Schule und die damit verbundene Wahl des geeigneten Bildungsgangs für die Schülerin oder den Schüler.
Grundsätzlich kann der Weg in folgende allgemeine Schularten führen:
Gemeinschaftsschule, Hauptschule, Werkrealschule, Realschule oder (sehr selten direkt) Gymnasium
Mit Ende der Klasse 4 läuft in der Regel auch der zeitlich befristete Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot ab.